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BEK 2024 130

Einstellung Strafverfahren

Schwyz · 2025-05-09 · Deutsch SZ
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Einstellung Strafverfahren | Staatsanwaltschaft

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Beschluss vom 9. Mai 2025BEK 2024 130MitwirkendKantonsgerichtsvizepräsident Stefan Weber,Kantonsrichterinnen Annelies Inglin und Viviane Liebherr,Gerichtsschreiberin Julia Lüönd.In SachenA.________,Privatklägerin und Beschwerdeführerin,gegen1.Staatsanwaltschaft, 2. Abteilung, Postfach 1201, Schmiedgasse 21, 6431 Schwyz,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwalt B.________,2.Vertreter der C.________ AG,Beschuldigte und Beschwerdegegnerin,betreffendEinstellung Strafverfahren(Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft vom 23. Juli 2024, SU 2023 7281 und SU 2024 7068);-hat die Beschwerdekammer,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.Die Beschwerdeführerin reichte dem Bezirksgericht Höfe am 1. August 2023 eine mit „Strafanzeige gegen C.________ / unbekannt / Hausfriedensbruch und Stromklau vom 08.04.2023?“ betitelte Eingabe (Vi-act. 5) zusammen mit einer auf den 8. April 2023 datierten, auf denselben Vorwürfen beruhenden Strafanzeige (Vi-act. 4) ein. Das Bezirksgericht Höfe leitete diese Eingaben an die Staatsanwaltschaft weiter (Vi-act. 3) und teilte mit, dass es die (angebliche) Anzeige vom 8. April 2023 nie erhalten habe (vgl. Vi-act. 6 und 8). Die Beschwerdeführerin legte daraufhin trotz entsprechender Aufforderung keinen Nachweis der Postaufgabe betreffend die angebliche Strafanzeige vom 8. April 2023 vor und teilte mit, sie habe diese per A-Post versandt (vgl. Vi-act. 7 f.). Nachdem die Staatsanwaltschaft die Geschäftsleitung der C.________ AG um Auskunft gebeten (Vi-act. 12 f.) und die G.________ AG verpflichtet hatte, verschiedene Unterlagen und Informationen betreffend den „Therapieraum, 1. UG am D.________weg xx in E.________“ herauszugeben (Vi-act. 14 f.), stellte sie das Strafverfahren betreffend unrechtmässige Entziehung von Energie gemäss

Mitwirkend

Kantonsgerichtsvizepräsident Stefan Weber,Kantonsrichterinnen Annelies Inglin und Viviane Liebherr,Gerichtsschreiberin Julia Lüönd.

In Sachen

A.________,Privatklägerin und Beschwerdeführerin,gegen1.Staatsanwaltschaft, 2. Abteilung, Postfach 1201, Schmiedgasse 21, 6431 Schwyz,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwalt B.________,2.Vertreter der C.________ AG,Beschuldigte und Beschwerdegegnerin,

betreffend

Einstellung Strafverfahren